Am Sonntag, 18. Juni stimmte das Schweizer Stimmvolk über das Klimaschutzgesetz ab.

Diese Vorlage wurde an der Urne mit 59,1 Prozent deutlich angenommen. Die Klima-Allianz jubelt, dass sich die Schweiz zum Netto-Null-Ziel bekennt. Die Schweiz erhält Wegmarken zum Erreichen dieses Ziels bis zum Jahr 2050 und Förderprogramme für den Ersatz von fossilen Heizungen sowie für Innovationen. So sollen die Treibhausgasemissionen bis 2040 um mindestens 75 Prozent gegenüber 1990 sinken. Bis 2021 sind sie um 18 Prozent gesunken. Zwischenziele sind auch für die einzelnen Sektoren Verkehr, Industrie und Gebäude vorgesehen. Die Reduktionsziele müssen dabei «wirtschaftlich tragbar» sein.

Welche Massnahmen sieht das Klimaschutzgesetz vor?
Das Gesetz setzt nicht auf Verbote, sondern auf Anreize: Wer seine fossile Heizung oder seine Elektroheizung ersetzt oder die Isolation seines Hauses verbessert, kann von finanzieller Unterstützung profitieren. Dafür sind während zehn Jahren 200 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen, insgesamt also zwei Milliarden Franken. Die Gelder kommen zum bereits bestehenden Gebäudeprogramm hinzu. 2021 wurden dafür 361 Millionen Franken ausbezahlt, für 2022 liegen noch keine Zahlen vor. Die Massnahmen werden aus den allgemeinen Bundesmitteln finanziert.

Gebäudehülle Schweiz wird in der nächsten Ausgabe 07/08-23 der Fachzeitschrift GEBÄUDEHÜLLE detailliert darüber berichten.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Klimaschutzgesetz finden Sie hier. (Quelle TagesAnzeiger)

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