Ab Januar 2024 gilt für die schweizerische Gebäudehüllenbranche ein neuer GAV.

An der Delegiertenversammlung von Gebäudehülle Schweiz vom 23. Juni 2023 in Pratteln haben die stimmberechtigten Vertreter der Sektionen über den neuen GAV 2024 – 2027 abgestimmt. Dabei sind diese grossmehrheitlich dem Antrag des Zentralvorstandes gefolgt und haben diesen somit angenommen. Damit konnte der Entwicklungsprozess hin zu einem neuen GAV-Vertragswerk erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Verhandlungen mit den Gewerkschaften Unia und Syna hatten ihren Anfang im Oktober 2022. Innerhalb von sechs intensiv geführten Verhandlungsrunden konnten sich die Sozialpartner im März 2023 über die zentralen Punkte hin zu einem gemeinsamen Verhandlungsergebnis und damit zum neuen GAV einigen.